Wassergesetz: FDP trägt Kompromiss mit

Die Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt (KEVU) hat mit einer Mehrheit von 11 zu 4 Stimmen der ausgearbeiteten Neuauflage des Wassergesetzes zugestimmt. Die Vorlage stellt einen Kompromiss dar, der von allen Fraktionen ausser der SVP mitgetragen wird. Die FDP konnte ihre wichtigsten Anliegen während den Beratungen einbringen. Irritierend bleibt der Verzicht auf eine Vernehmlassung. 

Die FDP ist mit dem Resultat der Kommissionsberatungen beim zweiten Anlauf für ein modernes Wassergesetz mehrheitlich zufrieden. Im Frühling 2019 hat das Volk die Totalrevision des Wassergesetz wegen der irreführenden Behauptung der Gegner/innen, das Wasser werde privatisiert abgelehnt. Die Gesetzesvorlage spiegelt den neu erreichten Kompromiss, den mit Ausnahme der SVP alle Fraktionen mittragen. Im Zentrum der Vorlage stehen nach wie vor die Wassernutzung, der Hochwasserschutz und der Umweltschutz. Wichtig aus freisinniger Sicht ist, dass die Rolle der Gemeinden und der privaten Grundeigentümer bei künftigen Projekten im Gewässerbereich, von Hochwasserschutz bis zu Renaturierungen, nicht geschwächt worden ist. Insbesondere die Informationspflicht gegenüber Gemeinden und Grundeigentümern ist ein wichtiger Garant für einen austarierter Vollzug auf Augenhöhe zwischen allen Stakeholdern. Nach wie vor nicht gut gelöst findet die FDP die Regelung bei den Zugängen zu den Seen, beim Gewässerraum, bei der Schonung der privaten Eigentumsverhältnisse, bei den Auswirkungen auf die Landwirtschaft, beim Vorgehen bei Wasserknappheit und bei der Verleihungsgebühr. Auch der explizite Verzicht auf eine neuerliche Vernehmlassung bleibt irritierend. Trotzdem stellt die Vorlage, auch vor dem Hintergrund des Volksentscheids, für die FDP einen gangbaren Weg dar, bei dem wichtige liberale Standpunkte verankert werden konnten.

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