Die Nachricht vom Hinschied von Alt-Bundesrätin Elisabeth Kopp macht uns alle betroffen. Die Schweiz verliert mit ihr eine Politikerin, die sich stets mit grossem Engagement und Herzblut für die liberale Sache eingesetzt hat. Elisabeth Kopp begann ihre politische Laufbahn 1970 im Gemeinderat von Zumikon ZH. Bereits zwei Jahre später avancierte die Juristin zur Erziehungsrätin des Kantons Zürich, bevor sie 1974 Gemeindepräsidentin von Zumikon wurde. 1979 startete Elisabeth Kopp ihre Karriere im Nationalrat und wurde 1984 zur ersten Frau im Bundesrat gewählt und übernahm das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD).
Elisabeth Kopp war eine Pionierin der Gleichstellung und setzte sich zeitlebens für die Gleichstellung von Frau und Mann ein. Sie machte sich für die Einführung des Frauenstimm- und -wahlrechts stark. Als Nationalrätin kämpfte sie sich für den Artikel über die Gleichberechtigung von Mann und Frau in der Bundesverfassung ein. Während ihrer Amtszeit setzte sich die Juristin auch für Massnahmen gegen die Geldwäscherei ein, den Kündigungsschutz im Miet- und Arbeitsvertragsrecht, das Aktienrecht und für den Umweltschutz.
Charismatische Politikerin
Am 2. Oktober 1984 wählte die Vereinigte Bundesversammlung Elisabeth Kopp im ersten Wahlgang mit 124 von 244 Stimmen als erste Frau in den Bundesrat. Die Juristin übernahm vom Zürcher Freisinnigen Rudolf Friedrich das EJPD. Während ihrer Amtszeit gehörte die Flüchtlings- und Ausländerpolitik zu den wichtigsten Themen. Unter ihrer Federführung erhielt die Schweiz ein neues Gesetz, dank dem Asylgesuche rascher behandelt werden konnten. Trotz der fordernden Aufgabe liess sie die nötige Sensibilität für die Menschen und deren Anliegen nie vermissen und rief 1986 das Amt des Delegierten für Flüchtlingswesen ins Leben. 1986 präsentierte sie dem Parlament den Bericht über das Rechtsetzungsprogramm «Gleiche Rechte für Mann und Frau».
Ihr Amt als Bundesrätin endete am 12. Januar 1989, nachdem sie aufgrund einer Verwaltungsratsaffäre ihres Ehemannes Hans W. Kopp zurückgetreten war. Das Bundesgericht sprach sie im Nachgang von den Vorwürfen der Amtsgeheimnisverletzung frei. Nach ihrer Amtszeit als Bundesrätin engagierte sich Elisabeth Kopp für verschiedene Anliegen wie den UNO-Beitritt oder die Einführung der Mutterschaftsversicherung.
Die FDP.Die Liberalen spricht der Familie und den Angehörigen ihr tief empfundenes Beileid aus.