Lassen Sie uns gleich zu Beginn eines unmissverständlich klarstellen: Es geht dabei in Tat und Wahrheit nicht um die Tragweite des bundesrechtlichen Notrechts und die Verfassungsmässigkeit des vom Bundesrat verordneten Versammlungsverbots. Diese Diskussion soll geführt werden und sie wird geführt – im Bundesrat selbst, von eidgenössischen Parlamentarierinnen und Parlamentariern sowie in der Öffentlichkeit. Und sie könnte jederzeit auch zum Gegenstand von Rechtsmitteln vor den zuständigen schweizerischen Gerichten gemacht werden.
Aber was die unbewilligten Manifestationen am 1. Mai – und übrigens auch die Vorgänge um die im letzten Moment abgebrochene Räumung des Juch-Areals – betrifft, sind das alles Nebelpetarden, Requisiten einer politischen Charade von Teilen der SP, der Grünen und der AL.
Es geht hier nicht um Corona. Es geht darum, ob ein kleiner Kreis, der sich die politische Protektion durch die in diesem Rat und im Stadtrat herrschenden Mehrheiten gewohnt ist, über dem Gesetz steht, oder ob das Recht für alle gleich gilt.
Denn Demonstrationen sind in dieser Stadt immer bewilligungspflichtig. Das ist nicht die Erfindung einer bundesrätlichen Notverordnung. Die Bewilligungspflicht für Demonstrationen in der Stadt Zürich gilt, weil es in der Allgemeinen Polizeiverordnung so festgelegt ist. Ein Gesetz, das dieser Rat demokratisch und rechtsstaatlich erlassen hat und der Stadtrat in der Verordnung über die Benutzung des öffentlichen Grunds konkretisiert hat.
Trotzdem haben gewisse Kreise offensichtlich immer noch das Gefühl, diese demokratischen Regeln gälten für sie nicht, sie bräuchten keine Bewilligung für eine Demonstration.
Für die FDP der Stadt Zürich ist die Tatsache, dass die Stadtpolizei am 1. Mai 2020 das geltende Recht konsequent und ohne parteipolitische Schlagseite durchgesetzt hat, kein Grund für Kritik, sondern für Anerkennung und Respekt.